Bewohnerbeirat

Mitwirkung der Bewohner

Der Beirat vertritt Ihre Interessen im partnerschaftlichen Zusammenwirken mit der Einrichtungsleitung und dem Träger. Diese Beiratsmitwirkung ist gesetzlich verankert, die Mitglieder des Gremiums werden alle zwei Jahre durch unsere Bewohner neu gewählt. Dadurch ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Einrichtungsleitung garantiert.

Dem Beirat geht es in erster Linie um Ihre Angelegenheiten. Durch diese Mitwirkung wird dazu beigetragen, dass Einrichtungsleiter und Trägerverwaltung die richtigen Entscheidungen für Sie treffen. Kann ein Beirat nicht gebildet werden, werden seine Aufgaben durch ein Vertretungsgremium aus Angehörigen und Betreuern wahrgenommen. Die Namen der aktuellen Beiratsmitglieder (Wahl im Jahr 2017), entnehmen Sie bitte aus unserer Informationsstafel im Erdgeschoss.

Die Mitwirkung der Beirates bezieht sich u.a. auf Entscheidungen bzgl.:

  • Änderungen des Heimentgeltes
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen
  • Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
  • Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes